Das Familienrecht ist unser Schwerpunkt. Wir befassen uns mit allen familienrechtlichen Thematiken, also Angelegenheiten, die die Ehe betreffen, aber auch die Scheidung und Unterhaltspflichten.
Arbeitsrecht
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern versus Rechte und Pflichten vom Arbeitgebern. Für diese Rechtsbeziehungen bieten wir das nötige Fachwissen und Einfühlungsvermögen.
Mietrecht
Unzählige Mietvertragsformulare und Tausende von Gerichtsurteilen regeln das Verhältnis von Mietern und Vermietern. Wir bieten Erfahrung und Kompetenz in den komplizierten Fragen des Mietrechts.
Fokus
Das Familienrecht steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Roland Eckert
Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht.
Hohe Mandantenzufriedenheit
Kompetenzvorsprung im Familienrecht.
Aktuelles Tätigkeitsfeld
Seit 01.01.2020 in der Partnerschaftskanzlei Dr. Wingerter.
Kernkompetenz
Über den Tellerrand hinaus schauen.
Unterhaltsrecht
Finanziell getrennte Wege gehen.
Vermögen
Was versteht man unter einer Zugewinngemeinschaft?
Ehescheidung
Anwälte sind keine Schiedsrichter.
Arbeitsrecht
Roland Eckert ist Fachanwalt für Arbeitsrecht
Auf ein Wort
Familienrecht, Scheidung, Unterhalt, Zugewinn.
Roland Eckert
Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht.
BIOGRAPHIE:
Rechtsanwalt Roland Eckert, Jahrgang 1955, verheiratet und stolzer Vater zweier Kinder. Ein Heilbronner bzw. eher noch „Böckinger Urgestein". Aufgewachsen in eben diesem Stadtteil. Dort war ich fußballerisch aktiv- und erfolgreich bei der damals noch weit über die Landesgrenzen hinaus bekannten Union Böckingen.
Das Abitur absolvierte ich 1975 in Heilbronn, es gab damals noch kein Gymnasium in Böckingen. Nach dem Studium an der Universität Heidelberg und anschließendem Referendariat am Landgericht Heilbronn erhielt ich meine Zulassung als Rechtsanwalt und gründete im August 1984 die renommierte Anwaltskanzlei Eckert, Linkenheil und Kollegen.
Diese Kanzlei war bis zum 31.12.2019 und somit über 35 Jahre meine berufliche Heimat. In dieser Zeit habe ich mich noch zusätzlich als Fachanwalt für Familienrecht sowie als Fachanwalt für Arbeitsrecht qualifiziert. Innerhalb der Kanzlei war ich hauptsächlich für diese Rechtsgebiete verantwortlich.
Daneben und gemeinsam mit dem geschätzten Ex-Partner, Rechtsanwalt Jürgen Linkenheil, war ich bis zuletzt nahezu 30 Jahre als Rechtsberater und Vertragsanwalt beim Mieterbund Heilbronn Franken e.V. für die dortige Mitgliederberatung tätig. Auch zeigte ich mich für die Prozessführung in Mietsachen vor dem Amts-und Landgericht Heilbronn innerhalb der damaligen Kanzlei mitverantwortlich. Bis heute bin ich dem Mieterbund noch ehrenamtlich eng verbunden, vor allem durch mein persönliches Engagement als Vorstandsmitglied.
MAXIME:
"Ich möchte es niemand recht machen. Ich möchte, dass meine MandantInnen ihr Recht bekommen."
GESICHERTE ERREICHBARKEIT
Zur Kontaktaufnahme und Abstimmung eines Besprechungstermins ist es immer zweckmäßig, mich zunächst über meine E-Mail-Adresse anzuschreiben. Damit ist gewährleistet, dass ich persönlich Ihre Anfrage beantworten und Sie kontaktieren kann. Sekretäriatsengpässe, Warteschleifen und Ähnliches sind auf diesem Wege ausgeschlossen. Durchgehende Erreichbarkeit bei Arbeit im Home Office, Kanzleiabwesenheit wegen Gerichtsterminen oder Urlaubsabwesenheit ist gleichwohl gesichert.
Die spezielle Kombination rechtlicher Gesamtkompetenz aus den Bereichen des sogenannten täglichen Lebens (Familienrecht , Arbeitsrecht, Immobilien-und Mietrecht u.a) hat stets dazu geführt, dass auch im konkreten Einzelfall niemals der Blick über den Tellerrand hinaus verloren ging.
Das Wissen aus oftmals tangierenden Rechtsgebieten verschafft mir insbesondere bei familienrechtlichen Streitigkeiten immer wieder einen großen sowie spontanen Vorsprung, der sich nicht nur in der Aktenbearbeitung für die Mandantschaft vorteilhaft, sondern sich auch in gerichtlichen Verhandlungsterminen argumentativ gewinnbringend ausgewirkt hat.
Insbesondere bei Erstberatungen und Fallprognosen ist es für die eigene Mandantschaft von großem Vorteil, wenn sogleich auf gesicherte Erkenntnisse zurückgegriffen werden und hieraus zügig eine weitere Strategie bzw. eine vorläufige Positionierung abgeleitet werden kann.
Diese Erfahrung und Sicherheit konnte ich meiner Mandantschaft über all die Jahre vermitteln. Dies trug stets zur gegenseitigen Zufriedenheit bei. Ich bin stolz darauf, dass mein Mandantenstamm sich quasi von selbst erweitert hat und ich, aufgrund der hohen Anzahl an ehrlichen und ernstgemeinten Weiterempfehlungen aus dem Mandantenstamm, noch nie auf Werbeaktivitäten angewiesen war.
Wichtig ist und war mir immer, meinen persönlichen Stil treu zu bleiben. Meine Markenzeichen sind die Bodenhaftung (als Böckinger und Ex Kicker quasi vorgezeichnet) und meine Geradlinigkeit. Auch der freundlich lockere Umgang mit den MandantInnen bedeutet mir viel und ist mein tägliches Lebenselixier.
Akademische Distanz ist nicht mein Ding. Gerade aus den vielen netten und vertrauensvollen Mandatskontakten schöpfte ich nach wie vor meine Freude und immer wieder neue Energie zur Ausübung der Anwaltstätigkeit.
Mein Dank gilt an dieser Stelle den Mandantinnen und Mandanten für ihr Vertrauen und ihre zum Teil jahrzehntelange Treue.
Aktuelles Tätigkeitsfeld
Seit 01.01.2020 in der Partnerschaftskanzlei Dr. Wingerter.
Zum 01.01.2020 wollte ich mich verändern und übe meine anwaltliche Tätigkeit seither in Bürogemeinschaft mit der Partnerschaftskanzlei Dr. Wingerter aus. In dieser neuen Konstellation kann ich mich frei jeglicher Büroorganisation und Personalverantwortung ausschließlich um die Fallbearbeitung meiner Mandantschaft kümmern.
Besonders wichtig war mir, mit den dort langjährig tätigen Fachanwälten für Familienrecht und Arbeitsrecht, Matthias Ehninger und Bernd Schlefendorf, nunmehr auch Kollegen gefunden zu haben, die mich und meinen Mandantenstamm in meinen rechtlichen Kernbereichen - sowie gerne und kompetent unterstützen.
Die Rechtsanwalts-Kollegen Christoph Wingerter und Dr. Alexander Wingerter habe ich anfänglich, in zahlreichen Prozessen, als engagiert kämpfende Gegner kennenlernen müssen. Aus dieser Konkurrenzsituation hat sich über viele Jahre, heute eine enge Freundschaft entwickelt. Was nach dem Tod des Seniorpartners Norbert Wingerter zunächst als freundschaftliche Unterstützung gedacht war, mündete letztendlich in die heutige erfolgreiche Zusammenarbeit.
Ich habe das erste Jahr nach dem Kanzleiwechsel primär dazu genutzt, die Vielzahl der aus der Altkanzlei mitgeführten Familienrechtsmandate abzuarbeiten und diese Fallakten im Verlauf des Jahres 2020 zum Abschluss zu bringen. Bewusst habe ich neue Mandate in diesem Jahr nur auf besondere Empfehlung und in Ausnahmefällen begründet. Nachdem nunmehr und nicht zuletzt durch den coronabedingten Teilstillstand der Rechtspflege mein Schreibtisch über freie Kapazitäten verfügt, möchte ich mit frischem Elan wieder meiner Mandantschaft zur Verfügung stellen. Selbstverständlich freue ich mich über Weiterempfehlungen in deren Bekannten-, Freundes- und Verwandtenkreis.
Unser Büro befindet sich in der Anwaltskanzlei Dr. Wingerter. Unsere Kanzlei bietet seit langen Jahren kompetenten Rechtsbeistand mit einem erfahrenen Team an Fachanwälten. Dabei haben wir uns auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert und legen größten Wert auf Qualität und Seriosität.
Unsere spezialisierten Fachanwälte verfügen über langjährige Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten und bieten Ihnen kompetente Beratung und Vertretung mit den Schwerpunkten Familienrecht, Erbrecht, Baurecht und Wohnungseigentumsrecht, internationales Privatrecht sowie Handelsvertreterrecht.
Ein weitere Schwerpunkt unseres Teams ist das Ausländerrecht, Themenstellungen in Sachen Staatsangehörigkeitsrecht, Immobilienrecht sowie das Steuerstrafrecht.
Gerade bei der Bearbeitung von familienrechtlichen Fällen zeigt sich, dass die spezielle Kombination des Fachwissens sowie des immensen Erfahrungsschatzes aus den, das alltägliche Familienleben maßgebend bestimmende Bereiche Arbeit und Wohnen gerade im Familienrecht und dort insbesondere bei Vermögens- sowie unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzungen sozusagen über den Tellerrand hinausblickend einen großen Kompetenzvorsprung verschafft.
Diese themenübergreifende Erfahrungswerte aus oftmals tangierenden Rechtsgebieten helfen nicht nur in der familienrechtlichen Fallbearbeitung selbst, sondern sorgen insbesondere in gerichtlichen Verhandlungsterminen für argumentative Wissensvorteile.
Unterhaltsrecht
Finanziell getrennte Wege gehen.
Nach der Scheidung gehen Eheleute auch finanziell getrennte Wege. Unterhalt muss ein Partner dem anderen nur zahlen, wenn es dafür einen besonderen Grund gibt – zum Beispiel, wenn durch ein Elternteil noch minderjährige Kinder zu betreuen sind.
Unter welchen Voraussetzungen gibt es Unterhalt nach der Scheidung? Welche Unterhaltsgründe nennt das Gesetz? Wer ist bedürftig? Wer ist leistungsfähig? Wieviel Unterhalt gibt es? Wie lange kann es Unterhalt nach der Scheidung geben? Wir klären diese Fragen für Sie. Kompetent und verlässlich.
Eine kompetente unterhaltsrechtliche Bearbeitung/Beratung basiert nicht nur auf dem speziellen Fachwissen eines Fachanwalts für Familienrecht, sondern benötigt auch solides Grundwissen aus anderen Rechtsgebieten. Gerade die Entscheidungsfindung in einem Unterhaltsrechtsstreit wird oftmals geprägt durch Fragestellungen aus tangierenden Rechtsgebieten, wie zum Beispiel Arbeitsrecht, Mietrecht und Steuerrecht.
Hier sind wir in der neuen Kanzlei nicht nur solide, sondern hochqualifiziert aufgestellt. Rechtsanwalt Matthias Ehninger, ebenfalls Fachanwalt für Familienrecht, deckt als Fachanwalt für Steuerrecht und Betriebswirt alle steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Bewertungsfragen ab. Rechtsanwalt Eckert als weiterer Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Rechtsberater des Mieterbund Heilbronn Franken e.V. deckt sämtliche Fragestellungen dieser Bereiche ab.
Egal, ob es sich um die Auswertungen von Lohnbescheinigungen handelt, Ableitungen aus Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen (oftmals im Zusammenhang mit einer behaupteten Reduzierung des Arbeitszeitvolumens) durch den Unterhaltspflichtigen.
Gleiches gilt für das Mietrecht bei entsprechender Anwendung der dortigen Grundsätze auf die Nutzung der im Eigentum der Eheleute stehenden Ehewohnung.
Wie ermittelt sich der ortsüblichen Mietzins, welche Betriebs- und Nebenkosten hat der Nutzer zu tragen, ohne dass diese unterhaltsrechtliche Relevanz entwickeln? Gleiches gilt für Sanierungskosten etc. Durch diese Kompetenz ist nicht nur eine rechtzeitige Weichenstellung bei Vorbereitung der Verfahren bzw. oder gar schon Trennung gesichert, sondern insbesondere auch die überzeugende und spontane Argumentation im Streitfall und insbesondere in Verhandlungsterminen gegenüber den Familienrichtern.
Vermögen
Was versteht man unter einer Zugewinngemeinschaft?
Eine Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, in dem Ehegatten leben, wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben. Entgegen einer weitverbreiteten Vorstellung, wird durch die Eheschließung die Zuordnung von Vermögen zu dem einen oder anderen Ehegatten nicht verändert.
Aufgrund der Regelungen zum Zugewinnausgleich erfolgt bei einer Scheidung eine Überprüfung, ob und gegebenenfalls welcher Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat. Der Ausgleich erfolgt durch Geldzahlung. Hat ein Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen gebildet, als der andere, ist er verpflichtet, die Hälfte der Differenz zwischen dem Wert der beiden Vermögen durch Geldzahlung auszugleichen.
Ehescheidung
Anwälte sind keine Schiedsrichter.
Viele Mandanten befürchten, dass die beiderseitige anwaltliche Beratung oder Vertretung einen Konflikt erzeugt oder aufputscht. Eine Lösung sehen sie im gemeinsamen Anwaltsbesuch. Dem liegen jedoch Mißverständnisse zugrunde. Viele Mandanten denken, der Anwalt könnte nach Abwägung der beiderseitigen Argumente den einen richtigen Rechtsrat geben.
Leider widerspricht dies dem Berufsbild des Anwaltes. Die Aufgabe des Anwalts besteht darin, den Mandanten so zu beraten, dass er das für sich wirtschaftlich günstigste Ergebnis erzielen kann. Ob der Mandant das dann durchsetzen möchte oder ob er Argumente seines Gegners vorwegnimmt, berücksichtigt und ihm entgegenkommt, entscheidet der Mandant, nicht der Anwalt.
Eine gemeinsame Beratung von Ehegatten in einem Interessenkonflikt ist also nicht nur unbrauchbar, sondern aus gutem Grund verboten.
Arbeitsrecht
Roland Eckert ist Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht war von Beginn meiner Tätigkeit an mein rechtliches Steckenpferd. Schon vor der Einführung der Fachanwaltsspezialisierung, habe ich weit mehr als eintausend Verfahren, nicht nur vor dem Arbeitsgericht Heilbronn geführt. Die spätere Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht war mir ein dringendes Anliegen.
Beim Thema Kündigungsschutz kann ich dabei auf einen besonders erfolgreiche Bilanz verweisen. Dies mag daran liegen, dass ich mich innerhalb des Fachgebietes Arbeitsrecht, auf den Kündigungsschutz nochmals gesondert spezialisiert habe.
Auf ein Wort
Familienrecht, Scheidung, Unterhalt, Zugewinn.
Vieles, in meinen Augen viel zu viel, findet sich zu diesem Thema bei diversen Ratgebern oder sonstigen Website-Auftritten wieder. Jeder in einer solchen Lebenslage von dieser Problematik betroffene Ehepartner weiß um die anstehenden Klärungspunkte wie z.B. Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Kindeswohl, Umgang, Hausrat aber auch um den Regelungsbedarf bei gemeinsamen Immobilieneigentum sowie damit zusammenhängenden Kreditbelastungen.
Eine thematische Aufarbeitung und theoretische Vertiefung dieser Themen in meiner Website, hieße aus meiner Sicht "Eulen nach Athen zu tragen". Was zählt ist die fachliche Kompetenz, die praktische Umsetzung und die persönliche Erfahrung.
Es ist mir wichtig zu betonen, dass bei der Abhandlung von familienrechtlichen Ausei nandersetzungen, speziell bei Streitigkeiten um Unterhalt, Vermögen sowie Zugewinn, neben dem Spezialwissen eines Fachanwalts für Familienrecht in nahezu allen Fällen profunde Rechtskenntnisse aus den tangierenden Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, dem Mietrecht und dem Steuerrecht notwendig sind.
In meinem neuen Team gemeinsam mit den Partnern der Kanzlei Dr. Wingerter sind wir hochqualifiziert aufgestellt. Die große Überschrift lautet gerade im Familienrecht:
GANZHEITLICHKEIT
So deckt mein Kollege, Rechtsanwalt Matthias Ehninger, nicht nur als Fachanwalt für Familienrecht, sondern als weiterer Fachanwalt für Steuerrecht und mit seiner Zusatzqualifikation als Volkswirt alle steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Bewertungsfragen vollständig ab.
Meine Fachanwaltsqualifikation für die Belange des Arbeitsrechtes verschafft mir bei Unterhaltsstreitigkeiten immer den Vorsprung, sämtliche diesem Bereich entstammende Rechtsfragen kompetent abzudecken und im Sinne der Mandanten zu lösen. Sowohl bei Auswertung von Lohnbescheinigungen, als auch bei einkommensrelevanten Ableitungen aus Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
Auch der oftmals prozessstrategisch durch den Unterhaltsverpflichteten vorgebrachte Einwand der bevorstehenden Reduzierung seines Arbeitsvolumens, lässt sich mit gesicherten Rechtskenntnissen oftmals leicht entkräften. Gleiches gilt auch für „urplötzliche" Minderungen von Provisionszahlungen, erstmals fehlendem Urlaubsgeld sowie nicht mehr gewährter Weihnachtsgratifikation.
Auch meine mietrechtliche Routine hilft unserer Mandantschaft bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen immer wieder weiter. Mietrechtliche Themen fließen regelmäßig bei einer Nutzung der im Eigentum der Eheleute stehenden Ehewohnung mit ein.
Wie ist sodann der Wohnwert für den Ehepartner, der diese Immobilie nach der Trennung alleine weiter benutzt, zu ermitteln? Woraus ermittelt sich der ortsüblichen Mietzins?
Kann ich zur Ermittlung den aktuellen Mietspiegel der Stadt Heilbronn heranziehen? Wie verhält es sich bei Landkreisgemeinden?
Woraus werden die Vorartabschläge abgeleitet? Gibt es Zuschläge für Einbauküchen, Garagennutzung, Gartenflächen?
Welche Betriebs-und-Nebenkosten entfallen auf den Nutzer, welche dieser Kosten haben die Eheleute noch weiterhin gemeinsam zu tragen? Wie verhält es sich mit den in der Trennungsphase anfallenden Sanierungs-sowie Renovierungskosten?
Die kompetente Klärung solcher Fragen ist bei Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten bzw. des Bedarfes des Unterhaltsberechtigten unumgänglich. Meine breite Kompetenz schafft nicht nur eine optimale Grundlage für eine rechtzeitige Weichenstellung bei Vorbereitung der Trennung, sondern auch eine hohe Prognosesi cherheit bei bereits laufenden Gerichtsverfahren. Insbesondere kann ich Sie mit diesem Wissen im Rahmen von Verhandlungsterminen vor dem Familiengericht stets sicher und spontan argumentierend vertreten.
Roland Eckert
Beruflicher Werdegang
1975
Jurastudium in Heidelberg
Die Juristische Fakultät in Heidelberg gehört historisch zu den drei Gründungsfakultäten der 1386 ins Leben gerufenen ältesten Universität der Bundesrepublik Deutschland.
1980
Staatsexamen
1984
Kanzleigründung
Gründung der renommierten Anwaltskanzlei "Eckert-Linkenheil" in Heilbronn.
2019
Bürogemeinschaft
Seit 2019 Beratung und Vertretung aus der Bürogemeinschaft Dr. Wingerter, Schlefendorf, Ehninger.
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Roland Eckert
Rechtsanwalt
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